§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dennis Eskin, Einzelunternehmen, handelnd unter ParkSync (Grützmühlenweg 75, 22339 Hamburg) — nachfolgend „Anbieter" — und Betreibern von Flughafenparkplätzen — nachfolgend „Kunde" — über die Nutzung der SaaS-Plattform „ParkSync". Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
§ 2 Leistungsgegenstand
ParkSync ist eine webbasierte Plattform (Software as a Service), mit der der Kunde Preise, Verfügbarkeiten und Stammdaten seiner Parkplatz-Standorte zentral verwaltet und über eine Schnittstelle (Partner-API) an angebundene Vermittlungsportale (nachfolgend „Portale") bereitstellt sowie darüber eingehende Buchungen einsehen kann. Soweit ein Vermittlungsportal dies über seine Schnittstellen ermöglicht, kann der Kunde zusätzlich Portal-Anbindungen nutzen, über die Buchungen aus dem Portal automatisch in die Plattform übernommen und Preise sowie Verfügbarkeiten an das Portal übermittelt werden (§ 6a). Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die bei Vertragsschluss vereinbarte und dem Kunden in Textform übermittelte bzw. zugänglich gemachte Leistungsbeschreibung.
Der Anbieter darf die Leistung weiterentwickeln und ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. technische Weiterentwicklung, gesetzliche Anforderungen, IT-Sicherheit) und wesentliche Hauptleistungspflichten dadurch nicht entwertet werden. Änderungen, die den vereinbarten Funktionsumfang mehr als nur unerheblich einschränken, kündigt der Anbieter rechtzeitig vorher in Textform an und hebt sie klar hervor; führt eine solche Änderung für den Kunden zu erheblichen Nachteilen, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich in Textform kündigen.
Der Anbieter vermittelt selbst keine Stellplätze und wird nicht Vertragspartei der zwischen Kunde, Portal und Endkunde geschlossenen Verträge.
Funktionen zur Zahlungserfassung (z. B. „Kassieren" in der App) dokumentieren ausschließlich den Zahlungsstatus einer Buchung. ParkSync ist kein elektronisches Kassen- oder Aufzeichnungssystem im Sinne der Kassensicherungsverordnung; für steuerliche Aufzeichnungs- und Belegpflichten seiner Barumsätze bleibt der Kunde selbst verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden und Freischaltung durch den Anbieter zustande. Der Anbieter kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 4 Kostenlose Testphase
Neukunden können ParkSync 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Die Testphase beginnt mit der Registrierung und endet automatisch — sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über, und es entsteht keine Zahlungspflicht. Für eine Weiternutzung wählt der Kunde aktiv ein Paket; erst damit beginnt die Abrechnung nach § 5. Während der Testphase kann das Konto jederzeit ohne Frist in Textform beendet werden. Wird nach Ende der Testphase kein Paket gebucht, kann der Anbieter das Konto sperren und die Daten nach vorheriger Ankündigung löschen; der Datenexport nach § 11 bleibt davon unberührt.
Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang der Plattform zur Verfügung. Für die Testphase ist keine Kreditkarte und kein anderes Zahlungsmittel erforderlich; es wird keine Rechnung automatisch ausgelöst.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. auf der Website ausgewiesenen Entgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Pakete gelten jeweils je Standort und Kalendermonat und unterscheiden sich nach der Zahl der verwalteten Stellplätze. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland); die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt. Bei individuell vereinbarter Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum.
§ 6 Verfügbarkeit
Der Anbieter erbringt die Leistung mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang Rechenzentrum). Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter). Der Anbieter behebt Störungen im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren unverzüglich. Auf der Website dargestellte Messwerte (z. B. Verfügbarkeits- oder Antwortzeit-Anzeigen) sind unverbindliche historische Beispielwerte; vertraglich zugesichert ist ausschließlich die vorstehende Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeitszusage umfasst die Plattform einschließlich der vom Anbieter betriebenen Komponenten für Portal-Anbindungen, nicht jedoch die Schnittstellen der Portale selbst. Für Einschränkungen, die auf der Schnittstelle eines Portals beruhen, gilt § 6a.
§ 6a Portal-Anbindungen
(1) Portal-Anbindungen ermöglichen es, Buchungen aus einem Vermittlungsportal, mit dem der Kunde einen eigenen Vertrag unterhält, automatisch in die Plattform zu übernehmen und Preise sowie Verfügbarkeiten des Kunden an dieses Portal zu übermitteln. Voraussetzung ist, dass das Portal eine hierfür geeignete Schnittstelle bereitstellt und der Kunde dem Anbieter die erforderlichen Zugangsdaten oder Freigaben zur Verfügung stellt. Welche Portale angebunden werden können, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der Übersicht in der Plattform.
(2) Der Anbieter nutzt die Schnittstellen der Portale nach deren Vorgaben. Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Änderungen, Einschränkungen und Sperrungen der Portal-Schnittstellen liegen allein in der Verantwortung des jeweiligen Portals und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein dauerhafter Fortbestand einer Portal-Anbindung wird nicht zugesichert. Der Anbieter bemüht sich, Störungen der Anbindung im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren zu beheben und die Anbindung an Änderungen des Portals in angemessener Frist anzupassen. Stellt ein Portal die Schnittstelle nicht bereit, schränkt es sie ein oder sperrt es den Zugang des Anbieters oder des Kunden, ruht die Leistungspflicht des Anbieters für die betroffene Anbindung, solange dieser Zustand andauert; Absatz 6 bleibt unberührt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, sobald er von einer solchen Einschränkung oder Sperrung, von deren Ankündigung oder von einer angekündigten Einstellung der Schnittstelle Kenntnis erlangt. Ist für die betroffene Anbindung ein gesondertes Entgelt vereinbart, entfällt es für die Dauer des Ruhens anteilig; das Entgelt für die Plattform im Übrigen bleibt unberührt. Dauert das Ruhen länger als zwei Monate an oder stellt das Portal die Schnittstelle endgültig ein, kann der Kunde, der die betroffene Anbindung nutzt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Der Kunde wirkt an der Anbindung mit: Er stimmt Einrichtung, Umstellung und Beendigung einer Anbindung — insbesondere den Wechsel von einer bislang genutzten anderen Software — vorab mit dem Portal ab und teilt dem Anbieter den vereinbarten Umstellungstermin mindestens fünf Werktage im Voraus in Textform mit. Sind während einer Umstellung mehrere Systeme mit dem Portal verbunden, stellt der Kunde in Abstimmung mit dem Portal sicher, dass zu jedem Zeitpunkt nur ein System Preise und Verfügbarkeiten an das Portal führt, und teilt dem Anbieter mit, ab wann die Plattform das führende System ist; bis dahin kann der Anbieter die Übermittlung von Preisen und Verfügbarkeiten an das Portal zurückstellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, kann der Anbieter die Einrichtung oder Umstellung bis zur Nachholung zurückstellen. Für Nachteile aus einer fehlenden oder verspäteten Abstimmung oder aus dem gleichzeitigen Führen von Preisen und Verfügbarkeiten durch mehrere Systeme (insbesondere abweichende Preise, Doppel- oder Überbuchungen) ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit er sie nicht zu vertreten hat. Für die Richtigkeit der an Portale übermittelten Preise, Verfügbarkeiten und Stammdaten bleibt der Kunde nach § 7 verantwortlich.
(4) Schnittstellen, Dokumentationen, Software und Kennzeichen der Portale sind durch Rechte des jeweiligen Portals geschützt. Der Kunde erhält hieran durch diesen Vertrag keine Rechte; seine Befugnisse richten sich allein nach seinem Vertrag mit dem Portal. Schnittstellen und Dokumentationen, die ihm im Zusammenhang mit der Anbindung bekannt werden, verwendet der Kunde ausschließlich für die Nutzung der Plattform und wird sie weder verändern, nachbilden, auslesen noch Dritten zugänglich machen. Zugangsdaten zum Portal hält der Kunde geheim und stellt sie ausschließlich dem Anbieter für Einrichtung und Betrieb der Anbindung bereit. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten oder gegen die für die Schnittstellennutzung geltenden Bedingungen des Portals oder verlangt das Portal aus solchen Gründen die Sperrung, kann der Anbieter die betroffene Anbindung nach vorheriger Ankündigung — bei Gefahr im Verzug oder auf Verlangen des Portals auch sofort — aussetzen; er informiert den Kunden über Grund und voraussichtliche Dauer.
(5) Aus Portalen übernommene Buchungen werden ausschließlich dem Kunden zugeordnet, für den sie bestimmt sind. Endet eine Portal-Anbindung, bleiben die bis dahin übernommenen Buchungen im Konto des Kunden erhalten. Für die Übernahme von Buchungen ist der Anbieter auf die vom Portal bereitgestellten Daten angewiesen. Vertragsparteien der über ein Portal geschlossenen Parkverträge sind ausschließlich Kunde, Portal und Endkunde; der Anbieter wird nicht Vertragspartei (§ 2).
(6) Für Schäden aus dem Ausfall, der Änderung, der Einschränkung oder der Sperrung einer Portal-Schnittstelle sowie aus unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Daten, die ein Portal bereitstellt, haftet der Anbieter nur, soweit er diese Umstände zu vertreten hat. Das Portal wird vom Anbieter nicht zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag eingeschaltet; es stellt seine Schnittstelle auf Grundlage seines Vertrags mit dem Kunden und seiner eigenen Bedingungen bereit und ist nicht Erfüllungsgehilfe des Anbieters. Im Übrigen gilt § 9.
(7) Der Anbieter verwendet die vom Kunden bereitgestellten Portal-Zugangsdaten sowie die über die Portal-Schnittstelle erhaltenen Daten ausschließlich, um die Anbindung für den Kunden zu betreiben und ihm die Buchungen in der Plattform bereitzustellen; er gibt sie nicht an andere Kunden oder sonstige Dritte weiter und speichert die Zugangsdaten zugriffsgeschützt. Wird eine Anbindung entfernt oder verlangt der Kunde dies in Textform, löscht der Anbieter die zugehörigen Zugangsdaten. Für die Nutzung der aus einem Portal übernommenen Daten durch den Kunden — insbesondere für die Kontaktaufnahme mit Endkunden des Portals — gelten die Vereinbarungen des Kunden mit dem Portal. Stellt der Kunde Zugangsdaten bereit oder nutzt er eine Anbindung, ohne hierzu nach seinem Vertrag mit dem Portal berechtigt zu sein, stellt er den Anbieter von hierauf beruhenden Ansprüchen des Portals einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er dies zu vertreten hat.
(8) Provisionen, Auszahlungen, Storno- und Erstattungsbedingungen sowie die Abrechnung zwischen Kunde und Portal richten sich ausschließlich nach dem Vertrag des Kunden mit dem Portal; der Anbieter ist hieran nicht beteiligt und schuldet keine Prüfung dieser Abrechnung. Aus dem Portal übernommene Angaben zu Preis, Zahlungsstatus und Provision zeigt die Plattform so an, wie das Portal sie übermittelt; sie dienen der Information des Kunden, maßgeblich ist die Abrechnung des Portals. Ob eine Portal-Buchung bereits an das Portal bezahlt wurde, prüft der Kunde vor einer Kassierung vor Ort anhand der Angaben des Portals.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Kunde haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten Preise, Verfügbarkeiten und Stammdaten verantwortlich.
- Der Kunde stellt sicher, dass er die über die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Buchungsdaten) rechtmäßig verarbeiten darf, und schließt mit dem Anbieter den bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Nutzt der Kunde Portal-Anbindungen, stellt er sicher, dass er nach seinem Vertrag mit dem jeweiligen Portal zur Nutzung der Schnittstelle über die Plattform berechtigt ist, und teilt dem Anbieter Änderungen seiner Portalverträge mit, die die Anbindung betreffen.
- Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung ist untersagt.
§ 8 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet Buchungs- und Kundendaten des Kunden als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag; ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt — der Höhe nach insgesamt auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für Datenverluste nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich wäre; für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt es bei Satz 1.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung nach Vertragsende gilt § 11.
§ 11 Anbieterwechsel und Datenexport (EU-Datenverordnung)
(1) Der Kunde kann jederzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes oder in eine eigene IT-Umgebung verlangen. Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate.
(2) Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt eine Übergangsphase von 30 Tagen, in der der Anbieter den Wechsel angemessen unterstützt und die Betriebskontinuität der Leistung aufrechterhält. Ist die Übertragung aus technischen Gründen nicht innerhalb von 30 Tagen durchführbar, zeigt der Anbieter dies an; die Übergangsphase verlängert sich dann um den erforderlichen Zeitraum, höchstens auf sieben Monate.
(3) Exportierbar sind alle vom Kunden eingestellten und über die Plattform erzeugten Daten — insbesondere Standorte, Preise und Preistabellen, Verfügbarkeiten, Buchungen einschließlich der zugehörigen Endkundendaten, Extraleistungen und Rechnungsdaten — in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON, insbesondere über die dokumentierte Partner-API; auf Anfrage stellt der Anbieter den Export als Datei bereit). Nicht exportiert werden anbieterinterne Systemdaten ohne Kundenbezug sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters.
(4) Der Export steht dem Kunden ab Vertragsende bzw. Abschluss des Wechsels mindestens 30 Tage zum Abruf zur Verfügung. Danach löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, und bestätigt die Löschung auf Wunsch in Textform.
(5) Für den Wechsel werden keine Wechselentgelte erhoben. Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Authentifizierung, Verschlüsselung) bleiben während des Wechsels bestehen, soweit sie ihn nicht behindern.
(6) Mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung nach § 10 bedarf; ab diesem Zeitpunkt entfällt die Entgeltpflicht. Verlangt der Kunde lediglich die Löschung seiner Daten ohne Wechsel zu einem anderen Anbieter, endet der Vertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist nach Absatz 1.
§ 12 Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, Erweiterungen der Leistung) und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zugunsten des Anbieters verschiebt. Wesentliche Hauptleistungspflichten und Entgelte können über diese Klausel nicht geändert werden.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt und dabei klar hervorgehoben. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Benachteiligt ihn die Änderung erheblich, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens außerordentlich in Textform kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026